Aktuell

Prof. Wippermann berufen in die Sachverständigenkommission

zur Erstellung des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung

Bildnachweis: BMFSFJ

Zur Erstellung des Zweiten Gleichstellungsberichts ist Prof. Dr. Carsten Wippermann von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in die Sachverständigenkommission berufen. In der konstituierenden Sitzung am 8. Mai 2015 hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig den Sachverständigen den Berichtsauftrag für ihr Gutachten erteilt.

Die Sachverständigen sollen bei ihrer Arbeit der Frage nachgehen, welche konkreten politischen Schritte es Frauen und Männern ermöglichen, sich in der Arbeitswelt und in der Familie tatsächlich auf Augenhöhe zu begegnen. Berufseinstieg, Berufskarriere, Familiengründung und familiäre Pflege sind gleichstellungspolitisch bedeutende Schlüsselstellen, die besonders betrachtet werden sollen.

Der 2011 vorgelegte Erste Gleichstellungsbericht hatte deutlich gemacht, dass punktuelle Lösungen nicht ausreichen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Es sind die Übergänge im Lebensverlauf, an denen der Erste Gleichstellungsbericht besonderen Handlungsbedarf festgestellt hat: die Übergänge im Berufsleben und die Übergänge in Familie und Partnerschaft. Aus der Frauen- und der Männerperspektive ergeben sich hier ganz unterschiedliche Anforderungen. Der Zweite Gleichstellungsbericht soll daran anknüpfen und weichenstellende Übergänge zwischen einzelnen Lebensphasen in den Blick nehmen.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Die zwölf Mitglieder:

• Prof. Dr. Eva Kocher (Vorsitzende), Universität Frankfurt/Oder
• Prof. Dr. Thomas Beyer, Technische Hochschule Nürnberg
• Prof. Dr. Eva Blome, Universität Greifswald
• Prof. Dr. Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW)
• Prof. Dr. Ute Klammer, Universität Duisburg-Essen
• Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Universität Gießen
• Prof. Helmut Rainer, Ph. D., ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
• Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth Christina Schildmann, Friedrich-Ebert-Stiftung
• Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abteilung Benediktbeuern und Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung GmbH
• Anne Wizorek, Autorin, Beraterin für digitale Medien, Aktivistin
• Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Hochschule München

Der Zweite Gleichstellungsbericht soll Anfang 2017 vorliegen. Er wird sich zusammensetzen aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Parallel dazu wird es 2017 ein Resümee geben zur Umsetzung von Empfehlungen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht. Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Zweiten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.

Interview mit der KSFH:

KSFH-Interview: Herr Wippermann, was wird der Kern Ihrer Aufgabe in den nächsten zwei Jahren sein? Und warum finden Sie es wichtig, sich ehrenamtlich in der Sachverständigenkommission für die Gleichstellungsthematik einzubringen?

Wippermann: "Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2011 hat wichtige Ursachen für die Ungleichstellung von Frauen und Männern identifiziert und vor allem die Bedeutung der Lebensverlaufsperspektive für die Gleichstellung von Frauen und Männern herausgearbeitet. Die zentralen Themen und Ansatzpunkte sind dort benannt, insbesondere die Übergänge im Lebenslauf wie die Ausbildungs- und Berufswahl, der Berufseintritt, Schritte der Berufskarriere, Familiengründung, familiäre Pflegefälle. Als die Bundesfamilienministerin mich fragte, ob ich in der Sachverständigenkommission mitarbeite, um sehr konkrete und detaillierte Maßnahmen für die Umsetzung zu entwickeln, habe ich mich natürlich sehr geehrt gefühlt und bin mir der Verantwortung bewusst. Es ist eine wichtige gesellschaftliche und politische Aufgabe, für die die interdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission aus Recht, Sozialwissenschaft, Wirtschaft, Sozialpolitik, Medien u.a. notwendig und fruchtbar ist. Es wird ein arbeitsintensiver Prozess werden, von dem wir hoffen, dass die Handlungsschritte umgesetzt werden und wir auf dem Weg zur Gleichstellung ein gutes Stück vorankommen. Dazu müssen wir zunächst identifizieren, welche paradoxen strukturellen Anreize bestehen und auf dieser Grundlage Handlungsschritte und Maßnahmenempfehlungen auch gesetzlicher Art entwickeln, die den Frauen und Männern helfen, gleiche Verwirklichungschancen zu haben."

Links:

Website der Sachverständigenkommission

Bildnachweis: BMFSFJ